Am 29.01.2019 haben wir von Mariscal & Abogados zusammen mit der Wirtschaftskanzlei Luther aus Deutschland zu einem Vortrag oder vielmehr einer anregenden Diskussion in Madrid zum Thema Arbeitsrecht geladen. Titel der Veranstaltung war: „Los „must“ en el contrato de trabajo en España y Alemania” (Die essentialia negotii des Arbeitsvertrages in Spanien und Deutschland). Am Dienstagmorgen fanden sich zahlreiche Interessierte in den Räumlichkeiten der Deutschen Außenhandelskammer in der spanischen Hauptstadt ein.
Ich durfte die Moderation der Veranstaltung übernehmen. Meine Gesprächspartner waren Frau Rechtsanwältin Stefanie Prehm (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und meine spanische Kollegin, Frau Rechtsanwältin Ana Gómez (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mariscal & Abogados). Nach kurzer Gesprächszeit konnten bereits signifikante Unterschiede zwischen beiden Ländern festgestellt werden. So unterscheidet das spanische Arbeitsrecht zwischen Arbeitsverträgen für Führungskräfte und solchen für ordentliche Arbeitnehmer, während eine solche Differenzierung dem deutschen Arbeitsrecht fremd ist.
Auch im Hinblick auf die Themen Tarifverträge, Kündigungsschutz, Streitbeilegung und Arbeitnehmerschutz divergieren die Regelungen beider Nationen stark.
Gegen Ende der Veranstaltung kam aus dem Publikum eine originelle Wortmeldung, welche dafür warb die Arbeitgeber in Spanien stärker zu schützen, da diese aufgrund der im Schnitt eher kleinen Unternehmensgröße (unter 10 Mitarbeiter) sehr unter der Fluktuation von Arbeitskräften, in welche vorher in Form von Aus- und Weiterbildung investiert wurde, zu leiden hätten. Schließlich seien vor allem sie es, welche die Folgen der Krise noch immer zu spüren bekämen. Als Lösung präsentierte der Teilnehmer die Idee einer Abfindungszahlung seitens der Arbeitnehmer an die Arbeitgeber, sollten diese das kleine Unternehmen verlassen. Bisweilen ist eher das Gegenteil der Fall, so haben die Arbeitgeber in Spanien im Falle einer unberechtigten Kündigung gesetzlich festgelegte Abfindungszahlungen an die Arbeitnehmer zu leisten.
Alles in allem wurde die Veranstaltung und vor allem das Format durchgehend gelobt. Durch die Veranschaulichung der doch sehr unterschiedlichen Rechts- und Arbeitsmarktsituationen beider europäischen Länder habe selbst ich noch einiges dazugelernt.