Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf des Justizministeriums zugestimmt, der die Erhöhung der Gerichtsgebühren vorsieht.
Betroffen sind Zivilgerichte, Verwaltungs- und Sozialgerichte. Bezüglich der Strafgerichtsbarkeit ändert sich nichts. Die Erhöhung der Gerichtsgebühren liegt zwischen 50 Euro (Mahnverfahren, Konkurs) und 750 Euro (Revision vor dem Sozialgericht).
Mit diesen Erhöhungen soll die derzeitige Überlastung der Gerichte bekämpft werden.
Das Ziel der Änderungen liegt dabei nicht darin, den Zugang zu den Gerichten zu erschweren, sondern die übertriebene Nutzung weiterer Instanzen zu verhindern, wenn bereits ein Urteil ergangen ist.
Schlichtungsverfahren
Außerdem soll die Erhöhung dazu beitragen, andere Wege der Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, z.B. Schlichtungsverfahren (Mediation).
Berufungsinstanzen
Die zahlenmäßig größten Erhöhungen betreffen die 2. Instanzen, d.h. Berufungen (Erhöhung von 300 auf 800 €) und Revisionen (Erhöhung von 600 auf 1200 €) in Zivil- und Verwaltungsverfahren.
In der Sozialgerichtsbarkeit bleibt die Nutzung der ersten Instanz umsonst, nur für die Berufung (Erhöhung von 0 auf 500 €) und Revision (Erhöhung von 0 auf 750 €) werden Gebühren eingeführt.
Die Gebühren müssen sowohl juristische, als auch natürliche Personen zahlen.
Ausgeschlossen von der Zahlungspflicht sind jedoch die Personen, denen wegen Mittellosigkeit eine Befreiung von den Gerichtsgebühren zugestanden wurde.
Im Vergleich zu Deutschland stellen die Gerichtsgebühren in Spanien immer noch einen relativ geringen Betrag dar. Auch wenn die Figur des „Prozesshansels“ in Spanien nicht so verbreitet ist wie in Deutschland müssen Gerichtsgebühren als geeignetes Mittel angesehen werden, um die Arbeitsüberlastung der Gerichte einzudämmen. Ein geeignetes und bereits bestehendes Mittel ist jedoch auch der Grundsatz, der unterliegenden Partei die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Gerichte mit Computern und moderner Tetxtverarbeitung auszustatten wäre sicherlich auch hilfreich bei der Arbeitsbewältigung. Es ist manchmal erschreckend zu sehen, wie schlecht spanische Gerichte ausgestattet sind.