Seit dem 1. Januar 2013 erhebt der spanische Staat eine Steuer von 20% auf alle Gewinne aus staatlichen Glücksspielen, die einen Betrag von 2.500 € übersteigen.
Diese Steuer wird direkt vor der Auszahlung von dem Gewinn abgezogen. Dabei wird die Steuer auf den Betrag, der 2.500 € übersteigt, erhoben, dieser selbst aber ist hiervon ausgenommen. Zudem hat der Gewinn keinen Einfluss auf die IRPF (Einkommenssteuer); siehe im Detail hier.
Dieses neue Gesetz hat die Lospreise der Lotterie selbst nicht beeinflusst, da durch die neue Steuer lediglich die Gewinne betroffen sind. Trotzdem sind in Folge der Einführung die Verkaufszahlen zurückgegangen, dies ist aber neben der neuen Steuer auch der Krise geschuldet.