Im schönen Segovia in der Nähe von Madrid hatte ich das Vergnügen am 7. Februar 2015 am II. DAV Kongress des erst in 2012 gegründeten Deutschen Anwaltsvereins für Spanien teilzunehmen.
Der DAV Kongress behandelte zunächst am Vormittag das Thema “Steueramnestie oder Selbstanzeige: ein juristischer Vergleich”. Interessant war hier insbesondere die vielen Insiderschilderungen der spanischen Steuerexperten und Anwälte und es wurde einem letztendlich wieder deutlich, das Spanien nur knapp den Staatsbankrott entkommen sein müsste, denn anders liess sich die zeitlich befristete Steueramnestie nicht erklären. Aufschlussreich waren auch die Ausführungen der Experten zu dem Formular (720) zur Erklärung von ausländischen Vermögen, denn die Erklärungspflicht erstreckt sich auch auf die in Spanien lebenden Ausländer und hat zu erheblicher Verunsicherung in der „Expat Community“ geführt.
Später am Nachmittag wurde dann das Thema “Pro Ermittlungsrichter oder pro Staatsanwalt” behandelt. Obwohl man in der spanischen Strafrechtsdoktrin immer wieder auf deutsche Quellen stösst, gibt es hier einen erheblichen Unterschied. Der spanische Ermittlungsrichter hat im Wesentlichen die Funktion des deutschen Staatsanwaltes. Wie ich lernen durfte, scheint auch hier das deutsche System viele Sympathien zu geniessen und es gibt wohl viele Stimmen, die für einen Systemwechsel zum Staatsanwalt in Spanien werben. Auch wenn das Strafrecht nicht zu meinen Betätigungsfeldern gehört, fand ich die Beiträge der Referenten sehr spannend.
Der DAV Kongress endete mit einem gemeinsamen Abendessen mit dem für die Region üblichen „Cochinillo“ (Spanferkel). Bei der Hauptversammlung am nächsten Morgen wurde angekündigt, dass der DAV Spanien bereits den nächsten DAV Kongress vorbereitet, der voraussichtlich 2015 im Baskenland stattfinden wird. Auf die Themen- und Referentenwahl darf man gespannt sein.