Parteiwillen
Nach dem spanischen Recht gilt die Vertragsfreiheit, die sich nach dem Parteiwillen richtet. Dieser Grundsatz ermöglicht es, dass die Parteien ihre Vertragsbedingungen frei aushandeln können.
Zwingende Rechtsvorschriften
Es gibt jedoch zwingende Rechtsvorschriften, die Vorrang vor dem Parteiwillen haben. Diese Rechtsvorschriften betreffen bestimmte Verträge, wie z.B. Handelsvertreterverträge oder Franchisingverträge (s. u.).
Grundsätzlich ist es nach der spanischen Rechtsordnung nicht erforderlich, dass Handelsverträge der Schriftform bedürfen. Es gilt insoweit die Formfreiheit, wonach eine mündliche Vereinbarung genauso wirksam ist wie ein schriftlicher Vertrag. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen, wie z. B. Ratenzahlungsverträge oder Verbraucherkreditverträge u. Ä.
Es ist jedoch ratsam, dass jedweder Vertrag oder jedwede Handelsvereinbarung schriftlich festgehalten und auch von den Parteien unterzeichnet wird, um einen ausreichenden Beweis vorliegen zu haben, wenn es notwendig sein sollte. Es ist ebenfalls ratsam, dass in dieser schriftlichen Vereinbarung die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien enthalten sind.
Die wichtigsten Punkte in einem spanischen Vertrag
Vertragsdauer
Vertragsdauer, bei der spezifiziert wird, ob es eine Verlängerungsmöglichkeit gibt und ggf. für wie lange.
Vertragsauflösungsgründe
Vertragsauflösungsgründe, bei denen es ratsam ist, die schwerwiegende Nichterfüllung der Parteien mit einzubeziehen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand, d. h. welches Gericht bei Streitigkeiten zum Vertrag zuständig ist. Die Parteien können sich ordentlichen oder Schiedsgerichten unterwerfen. Soweit man sich den Schiedsgerichten unterwirft, ist es in Spanien üblich, die bei den verschiedenen spanischen Handelskammern bestehenden Schiedsgerichte oder den Spanischen Schiedsgerichtshof zu wählen.
Anwendbares Recht
Anwendbares Recht: Dieser Punkt ist genauso wie der zuvor genannte äußerst wichtig, wenn zumindest eine der Vertragsparteien nicht spanisch ist.
Anschließend wäre noch darauf hinzuweisen, dass alle nicht geregelten Aspekte nach den anwendbaren Gesetzen beurteilt werden. Dazu zählen die Vorschriften des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil), das allgemeine Recht sowie die Sondervorschriften, die für verschiedene Vertragstypen gelten.