Am 11. Oktober trat das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung („Ley 37/2011, de 10 de octubre, de medidas de agilización procesal“) für Zivil- und Verwaltungsprozesse in Kraft. Die besagten Verfahren sollen dadurch vereinfacht und beschleunigt werden.
Die wichtigsten Änderungen im Zivilprozessrecht sind folgende:
Mahnverfahren
Die Höchstsumme, die im Mahnverfahren eingefordert werden kann, wird abgeschafft. Bisher war ein Mahnverfahren nur bis zu einer Forderungshöhe von maximal 250.000 Euro möglich.
Das Mahnverfahren ist nun auch für Zwangsräumung wegen Nichtzahlung anwendbar, d.h. wenn der Mieter das Gebäude nicht verlässt, zahlt oder Widerspruch gegen die Anordnung einlegt, wird direkt die Zwangsräumung vollzogen.
Berufung
Das Rechtsmittel der Berufung wird in mündlichen Verfahren für Streitwerte unter 3.000 Euro abgeschafft.
Ankündigung und Klageschriftsatz der Berufung werden in einem Schriftstück zusammengefasst, d.h. es wird nicht mehr wie bisher zunächst angekündigt, in Berufung zu gehen und dann separat die ausführliche Begründungsschrift eingereicht.
Die Parteien müssen innerhalb einer Frist von 10 (statt bisher 30) Tagen vor dem Landgericht auftreten.
Revision
Das Rechtsmittel der Revision kann nur noch eingelegt werden, wenn Grundrechte betroffen sind und der Streitwert bei mindestens 600.000 Euro (statt bisher 150.000 Euro) liegt.
Festzuhalten ist, dass diese Reform vor allem den teilweise sehr überlasteten spanischen Gerichten zu Guten kommen und das Forderungsmanagement auch bei hohen Schuldbeträgen erheblich erleichtern wird.