Nach neueren gesellschaftsrechtlichen Vorgaben müssen größere spanische Gesellschaften darauf achten, in ihrem Verwaltungsrat in Spanien ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern herzustellen.
Diese Vorgabe soll bis zum 24.03.2015 erreicht werden, wobei jedoch schon vorher bei Ausscheiden von Verwaltungsratsmitgliedern bei der Neubesetzung auf das ausgewogene Verhältnis hinzuarbeiten ist.