Die Kündigung wegen unkorrekter Kleidung ist in Spanien zulässig.
Nach einer aktuellen Entscheidung des “Tribunal Supremo” von Madrid (Oberster Gerichtshof) ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unkorrekter Kleidung zulässig.
Berufskleidung muss den sozialen Gepflogenheiten folgen
Der Entscheidung liegt der Fall eines Autohausverkäufers zugrunde, der wiederholt in Jeans, T-Shirt und Turnschuhen zur Arbeit erschien.
Nach dem Gerichtsurteil muss sich die Berufskleidung an den sozialen Gepflogenheiten orientieren. Da der Verkäufer im Publikumsverkehr tätig war und den Anweisungen seines Arbeitgebers nicht folgte, stufte das Gericht sein Verhalten als undiszipliniert ein und bestätigte das Vorliegen eines Kündigungsgrundes.
Um in eigener Sache mit der Kleidung nicht anzuecken, empfehle ich von Zeit zu Zeit in die Kategorie Businessetikette dieses Blogs zu sehen.
Lieber Karl,
dieses von Dir erwähnte Urteil zeigt halt, dass in Spanien vieles mehr Schein als sein ist. Es wird unheimlich auf Äußeres geachtet, dabei sollte man sich mal die wirklichen Erfolgsunternehmer der Welt anschauen, die laufen fast alle in Jeans und T-Shirts rum. Natürlich ist es schön, wenn ein Autoverkäufer gut angezogen ist……allerdings kaufen immer mehr junge Leute Autos und die stehen nicht auf Schlipsträger. Es ist doch fast so, dass zuviel Anzug Argwohn erzeugt……Zähle mich selber auch zu denen, die Jeans bevorzugen..Gepflegt, aber locker…Es kommt doch immer primär darauf an, was jemand sagt…, was er weiß…
Das mit der Kleidung ist ein Tema, das Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer schon in Vorstellungsgepräch besprechen sollen, so dass die Bewerber von Anfang an wissen können, ob sie Anzug tragen müssen bzw. ob es Freitag ein sogenannter casual-day ist, wenn sie angestellt werden.
Auf die Frage, wie ich denn bei einer sogenannten Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft vor dem Gericht erscheinen sollte, sagte mir mein Ausbilder: „arm aber sauber“.
Auch ich ziehe, dass Understatement bei der Kleidung vor; doch haben wir in unserer Anwaltskanzlei Mariscal & Asociados in Madrid unseren „cusual friday“ wieder abgeschafft. Obwohl wir ein junges Team sind, erwarten unsere Mandaten Anwälte mit Schlips und Anzug. Ähnlich wie ein Arzt ohne weissen Kittel auch schwer als „Halbgott in weiss“ durchgeht, gehört dies bei Anwälten wohl einfach dazu.
„Kleider machen Leute“
Leider ist das in Spanien etwas zu übertrieben. In meiner Bank ist immer Anzug und Krawatte angesagt, auch wenn kein Kundentermin ansteht. Aber in der Arbeit lasse ich mir das ja noch eingehen. Jedoch in Madrid abends auszugehen und dann noch im Anzug um in so einigen Clubs reinzukommen finde ich sehr übertrieben.