Am 25. November 2014 hat unsere Kanzlei zu einem Vortrag über „Die Reform des Konkursrechts in Spanien und Deutschland: Auswirkungen auf grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen“ im Rahmen der Konferenzreihe „Aktuelles Recht“ in der Deutschen Außenhandelskammer (AHK) für Spanien in Madrid eingeladen.
Das Thema ist auf großes Interesse gestoßen und wir konnten uns über die zahlreiche Teilnahme von Zuhörern aus unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen freuen.
Eröffnet wurde die Veranstaltung durch den Geschäftsführer der Handelskammer, Walther von Plettenberg.
Nach ein paar einleitenden Worten meinerseits zur Situation des Konkursrechts in Spanien und Deutschland habe ich das Wort den beiden vortragenden Experten im spanischen und deutschen Konkursrecht überlassen.
Mein Kollege Alberto Álvarez, der auf Konkursrecht spezialisierte Anwalt bei Mariscal & Abogados, stellte zunächst die jüngsten Neuerungen der Reform des spanischen Konkursrechts vor.
Alberto legte besonderen Fokus auf die Beziehung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften und die Frage, wie diese durch die Reform des Gesetzes beeinflusst werden. In diesem Zusammenhang stellte er heraus, dass der Konkurs der Muttergesellschaft nicht unbedingt einen Konkurs der Tochtergesellschaft bedeuten muss; von der Muttergesellschaft gewährte Kredite können jedoch betroffen sein.
Der zweite Vortragsteil wurde von Alexander Labus von der Kanzlei Sonntag & Partner übernommen, der näher auf die Situation des Konkursrechts in Deutschland einging.
Zum Abschluss der Veranstaltung haben wir zu einem kleinen Umtrunk, dem „Vino español“ eingeladen. Wir freuen uns darüber, dass noch zahlreiche Interessierte zu diesem ungezwungenen Ausklang geblieben sind, um sich mit ihren Fragen und Anliegen direkt an die vortragenden Experten zu wenden
Reform des spanischen Konkursrechts
Das spanische Konkursrecht wurde über die letzten Jahre auch im Zusammenhang mit der wirtschaftlich schwierigen Situation in Spanien mehrfach überarbeitet. Momentan befindet sich das Gesetz bereits im dritten Reformabschnitt allein in 2014.
Diese ständigen Abänderungen des Konkursrechts schaffen keine juristische Sicherheit.
Insbesondere für ausländische Unternehmen entsteht dadurch auf dem Markt eine bestimmte Ungewissheit, denn begonnene Restrukturierungs- und Refinanzierungsprozesse befinden sich im Stillstand und müssen auf den Abschluss dieser Reformprozesse warten.
Nichtsdestotrozt kann die Reform des Konkursrecht insgesamt als positiv bewertet werden.
Ein wichtiger Punkt sind die Neuerungen bei den vorinsolvenzlichen Maßnahmen
Auch die Regelungen zu den vorinzolvenzlichen Maßnahmen wurden über fünf Jahre hin kontinuierlich überarbeitet. Zunächst wurden bereits im März 2009 aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation dringende steuerliche, finanzpolitische und konkursrelevante Änderungen eingeführt. Im Herbst 2013 wurden Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisation ergriffen und im September 2014 wurden schlussendlich dringende Verbesserungen zur Refinanzierung und Restrukturierung von Firmenschulden umgesetzt.