Am 25. Oktober 2013 beschloss der Ministerrat das neue Regelwerk zur Mehrwertsteuer, welches Klein- und Mittelständigen sowie Selbständige Betriebe ab Beginn des Geschäftsjahres 2014 erlaubt, die Zahlung der Steuer bis zur Begleichung der entsprechenden Rechnung zu verschieben.
Dies wird als eine sehr vorteilhafte Neuerung angesehen, da es den Unternehmern erlaubt, die Steuer dann zu bezahlen, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist, anstelle einer Zahlung zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Dieses neue Instrument, welches kleinen und mittleren Betrieben sowie Selbständigen mit einem Handelsvolumen von weniger als zwei Millionen Euro zur Verfügung steht, wird ihnen Liquidität und einen Vorteil gegenüber anderen Gesellschaften mit Sitz in anderen Ländern der Europäischen Union bringen, so wie in Deutschland oder Portugal, in denen die Höchstgrenze, für einen vergleichbaren Vorteil, bei 500.000€ liegt.