Das Gericht erster Instanz Nummer 5 von Valencia hat von Amts wegen die Rechtswidrigkeit einer Klausel über Verzugszinsen von 29% bei einem Darlehensvertrag erklärt und reduzierte die Zinsen wirksam auf 0%.
Der Richter führte, mit Verweis auf das Gesetz 1/2013 aus, dass die Zinsen, die dreifach den gesetzlichen Zinssatz übersteigen, rechtswidrig und deswegen ungültig sind. Dieses Urteil steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, welcher mehrmals erklärte, dass die Justizorgane die Befugnis besitzen, von Amts wegen tätig zu werden, wenn es sich um die Kontrolle missbräuchlicher Klauseln von Verträgen handelt. Da in Spanien ein Grossteil der Haushalte Hypotheken haben, ist diese Entscheidung von grosser Tragweite.